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1. Was ist beim Kauf einer Immobilie in Spanien zu beachten?

  • Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, kann der Prozess sehr unterschiedlich von dem in Ihrem Heimatland sein. Vergewissern Sie sich, dass Sie wissen welche Kosten damit verbunden sind, welche Steuern Sie zahlen müssen und welche Probleme auftreten können.
  • Wenn ein Angebot angenommen wurde, ernennen Sie einen spanischsprachigen, lokalen spanischen Anwalt. Wir können Ihnen einen Anwalt empfehlen oder Sie können sich selbst einen aussuchen. Wichtig ist, dass Sie einen Rechtsvertreter in Spanien haben.
  • Unterzeichnen Sie einen Vertrag “contrato de compra-venta” erst, wenn Ihr Anwalt die Einzelheiten dazu überprüft hat.
  • Zahlen Sie die Anzahlung um das Eigentum auf Ihren Namen zu reservieren. Zahlen Sie diese jedoch NIEMALS, wenn Ihr Anwalt den Vertrag nicht vorher überprüft hat und zahlen Sie diese NIEMALS direkt an einen Verkäufer oder ohne dass beide Parteien vorher einen Vertrag unterschrieben haben.
  • Besorgen Sie sich Ihre Ausländer-Identifikationsnummer (NIE), die für den Kauf notwendig ist.
  • Stellen Sie eine Vollmacht aus, falls Sie diese benötigen.
  • Eröffnen Sie ein Bankkonto.

2. Welche Art von Unterlagen/Dokumenten/Anforderungen muss der Käufer für den Kauf einer Immobilie in Spanien haben?

  • Eine natürliche Person benötigt einen Reisepass und die NIE-Nummer.
  • Eine juristische Person benötigt die beglaubigten und übersetzten Urkunden des Unternehmens, die Steuernummer in Spanien und die NIE-Nummer für den Verwalter des Unternehmens.

3. Wie läuft der Kauf eines Hauses in Spanien ab?

  • Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder gar einen privaten Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob alle Dokumente in Ordnung sind. Sie sollten ihn ermächtigen die NIE für Sie zu beantragen, Sie beim Finanzamt zu vertreten und die Urkunden in Ihrem Namen unterzeichnen zu können.
  • Wenn es sich um ein fertiggestelltes Haus handelt, unterzeichnen Sie zuerst einen privaten Vertrag, um beide Teile zu verpflichten und legen ein Datum für die Unterzeichnung der Besitzurkunde fest. In diesem Dokument werden die zu leistenden Zahlungen und das Datum der Unterzeichnung durch den Verkäufer und Käufer festgelegt. Dazu wird es gut sein ein Bankkonto in Spanien zu eröffnen.
  • Ihr Anwalt kann es in Ihrem Namen eröffnen, aber die Banken können verlangen, dass der Eigentümer drei Monate vorher persönlich in Spanien vorstellig wird.
  • Normalerweise wird die letzte Zahlung gleichzeitig mit der Unterzeichnung der Besitzurkunde abgeschlossen, falls alle Dokumente der Wohnung in Ordnung sind.
  • Nach der Unterzeichnung der Urkunden wird Ihr Anwalt mit der Eintragung ins Grundbuchamt fortfahren.

4. Müssen Kunden in Spanien persönlich unterschreiben?

  • Das ist nicht notwendig. Sie können einen Anwalt bevollmächtigen in ihrem Namen zu handeln.

5. Wie kann das Vermögen von Investoren/Käufern beim Kauf von Immobilien in Spanien geschützt werden?

  • Es kann geschützt werden, indem sie Bankgarantien für alle Zahlungen erhalten, die außerplanmäßig erfolgen.

6. Soll ich ein internationales Testament aufsetzen lassen?

  • Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, empfehlen wir Ihnen dringend, ein Testament zu verfassen, damit Ihr Nachlass kostengünstig geregelt werden kann.